Über das Unternehmen

Betrieb einer Tierarztpraxis und der Verkauf von Medikamenten und Tierfutter.
Bei der Ausübung der tierärztlichen Tätigkeit sind die gesetzlichen Bestimmungen und standesrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Regelungen des Heilberufsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz und der Berufsordnung der Tierärztekammer Rheinland-Pfalz, einzuhalten.

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