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Die Vier Pfoten Hundeschule in Oldenburg


Selbstverständlich halten wir uns dabei an die rechtlichen Bestimmungen und erfüllen die geforderten Auflagen des Gesetzgebers. Uns wurde die Erlaubnis als Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG erteilt. Diese besagt, dass die Tätigkeit der gewerbsmässigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer, Hundetherapeuten, Hundepsychologen) nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf. Nach § 21 Abs.5 Satz1 SchG i. V. m § 11 Abs. 2 Nr.1 TierSchG a.F. kommt es darauf an, ob die für die Tätigkeit verantwortliche Person aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

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