Definition und Grundlagen
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland dient dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren. Es basiert auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Der Grundsatz des Gesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Das Gesetz umfasst Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Mehr dazu
Wichtige Paragraphen
- § 1 Grundsatz: Definiert den Zweck des Gesetzes und den Grundsatz, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
- §§ 2 und 3: Beschäftigen sich mit der Haltung und Nutzung von Tieren.
- §§ 4 bis 4c: Regeln das Töten von Wirbeltieren, einschließlich Schlachten.
- §§ 5 bis 6a: Regeln Eingriffe an Tieren, insbesondere durch Betäubung und Amputation.
- §§ 7 bis 9: Reglementieren Tierversuche.
- § 10: Behandelt den Tierschutzbeauftragten.
- §§ 11 bis 11c: Regeln Zucht, Abgabe, Haltung und Handel.
- § 12: Regelt den Handel und die Haltung von Tieren, die durch tierschutzwidrige Handlungen geschädigt wurden.
- §§ 13 bis 13b: Enthalten sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere.
Beispiele und Anwendungen
- Kupieren: Das Kupieren von Schwänzen und Ohren bei Hunden ist in Deutschland seit 1987 (Ohren) und 1998 (Schwanz) verboten, mit Ausnahmen für medizinische Indikationen oder jagdliche Nutzung. Mehr dazu
- Tierquälerei: In Deutschland ist Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Strafen können Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen sein. Mehr dazu
Internationale Tierschutzgesetze
Während dieses Textes sich auf das deutsche Tierschutzgesetz konzentriert, ist es wichtig zu beachten, dass auch international verschiedene Tierschutzgesetze und -richtlinien existieren. Diese können sich in ihrer Ausgestaltung und ihren Schwerpunkten deutlich unterscheiden. Beispielsweise sind in einigen Ländern bestimmte Praktiken, die in Deutschland verboten sind, noch erlaubt und umgekehrt.
Aktuelle Änderungen
Das Gesetz wurde zuletzt mittelbar geändert durch Art. 2a G vom 17. August 2023 und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.